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Berufung zugelassen
Satellitenstandort der Feuerwehr Telgte
In dem Verfahren um den Satellitenstandort der Feuerwehr auf dem Parkplatz zwischen Ostbeverner und Einener Straße hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun eine Berufung zugelassen.
Es hat lange gedauert, aber jetzt ist es amtlich: Der Kreis Warendorf als Beklagter kann gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 5. April 2017 in die Berufung gehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden.
In dem Verfahren geht es um den Satellitenstandort der Feuerwehr auf dem Parkplatz zwischen Ostbeverner und Einener Straße. Das Verwaltungsgericht hatte seinerzeit die vom Kreis erteilte Baugenehmigung gekippt. Eindeutiger Knackpunkt in der Verhandlung waren damals vor allem Lärmimmissionen in den Nachtstunden.
„Die Berufung wird wegen der dargelegten besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache zugelassen. Die Einordnung der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks als allgemeines Wohngebiet und die Annahme, die Baugenehmigung (...) vom 7. Mai 2015 zur Errichtung eines Feuerwehrhauses verstoße zu Lasten der Kläger gegen (...) die Baunutzungsverordnung, bedürfen einer Überprüfung im Berufungsverfahren“, heißt es in dem Beschluss des zehnten Senats des Oberverwaltungsgerichts. Wann die Berufungsverhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Bürgermeister Wolfgang Pieper geht davon aus, dass das Verfahren erneut einige Zeit dauern werde. Er sprach gegenüber Mitgliedern des Hauptausschusses in diesem Zusammenhang davon, dass der Anwalt habe durchblicken lassen, dass die Begründung für die Zulassung „positive Signale“ enthalte.
Text und Foto: wn.de